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Wie?

Psychotherapie benötigt Zeit um zu wirken. Deshalb ist mit einer Mindestbehandlungsdauer von mehreren Monaten zu rechnen, in der mindestens einmal in der Woche ein 50 minütiges Gespräch stattfindet. Die Dauer der Psychotherapie variiert je nach Krankheitsbild und Schweregrad.

Ablauf

Kontaktaufnahme:

Telefonisch im Rahmen der Sprechzeit

Sprechstunde:           

Indikationsstellung

Probatorik:                 

Diagnostik

Verhaltenstherapie:  

12 bis 80 Therapiestunden à 50 min für Kinder- und Jugendliche;

3 bis 11 Bezugspersonen Stunden à 50 min für Eltern und Personensorgeberechtigte, sowie wichtige Bezugspersonen

 

Kosten

Gesetzlichversicherte Patienten/innen

Die anfallenden Behandlungskosten werden in der Regel in vollem Umfang von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Privatversicherte Patienten/innen

Die Versicherungsbedingungen der privaten Kostenträger sind unterschiedlich, sodass die Kostenerstattung unterschiedlich gehandhabt wird. Jedes Erstgespräch im Quartal rechnen wir im 3,5fach Satz der GOP ab. Jedes weitere Behandlungsgespräch mit dem 2,5fach Satz der GOP (angelehnt an die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen). Wir empfehlen Ihnen sich bezüglich der Höhe der Kostenerstattung vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erkundigen. Ggf. müssen Sie einen Anteil der Kosten privat übernehmen.

Beihilfe

Die Kostenerstattung von Beihilfeberechtigten richtet sich nach den Beihilfevorschriften. Ggf. müssen Sie einen Anteil der Kosten privat übernehmen.

Selbstzahler

Eine Übernahme der Kosten durch die Eltern selbst ist möglich.

Privatbehandlungen, die Sie selbst, Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe bezahlen, werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet. 

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